Was passiert mit meinem Ersparten bei einer Bankenpleite?

von | Jul 26, 2020 | Allgemein, Sparen

Lesedauer: 4 Minuten

Aufgrund der aktuellen Entwicklung möchten wir heute auf ein sehr wichtiges Thema eingehen – was passiert mit Deinem Ersparten bei einer Bankenpleite?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass, wenn Du auf einer Bank ein Konto eröffnest und auf dieses Geld überweist, ein Schuldverhältnis entsteht. Indem Du der Bank Geld borgst, bekommst Du als Gegenleistung Zinsen, besser gesagt hast Du in der Vergangenheit bekommen. Somit bist Du der Gläubiger gegenüber der Bank und die Bank der Schuldner. Bei einer Finanzierung werden die Rollen getauscht.

Einlagen im Insolvenzfall weg?

Sollte nun Deine Bank zahlungsunfähig oder im Zuge einer Prüfung aufgrund von Ungereimtheiten geschlossen werden, werden prinzipiell die Ansprüche alle Gläubiger (da gehörst Du mit Deinem Konto genauso dazu) im Zuge des Insolvenzverfahrens befriedigt. Oft wird eine Quote von 10 % nicht erreicht und ein Großteil des Geldes ist weg.

Einlagensicherung

Zum Glück wurde bereits während der Finanzkrise 2008 die sogenannte Einlagensicherung eingeführt. Damit wollte die Regierung im Falle der Insolvenz einer Bank einen Bankansturm verhindern und somit die Funktionsfähigkeit des Kreditwesens sichern.

Die Einlagensicherung beträgt pro Person und Bank € 100.000,-. Somit bekommen alle Kunden (Privatpersonen sowie Unternehmen) ihre Einlagen bis € 100.000,- von der Einlagensicherung erstattet. Wichtig ist, dass die Obergrenze pro Person zählt und es somit keinen Sinn macht, das Geld auf mehrere Konten auf der gleichen Bank aufzuteilen. Gesichert sind alle verzinsten und unverzinsten Konten, z.B.: Giro- und Gehaltskonten, Bausparer, Sparbuch, Festgeldkonten etc.
Nicht gesichert jedoch sind Schuldverschreibungen, darunter fallen Wohnbau-Anleihen, Kassenobligationen und Zertifikate.

Sind Guthaben über € 100.000,- gesichert?

In bestimmten Ausnahmefällen können bis zu € 500.000,- rückerstattet werden. Dazu musst Du nachweisen können, dass die Gutschrift auf Deinem Konto

  • zwischen 15. Juli 2019 und dem 14. Juli 2020 erfolgt ist und entweder
  • aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien stammt, oder
  • gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllt und an bestimmte Lebensereignisse von Ihnen anknüpft, wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, oder
  • auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruht.

Treffen diese Punkte nicht auf Dich zu, kannst Du Deine Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen. Jedoch ist hier von einer nicht allzu hohen Quote zu rechnen.

Ist mein Wertpapierdepot auch betroffen?

Wertpapiere sind sogenanntes Sondervermögen. Da die Bank hier nur die Verwahrung übernimmt, können die Wertpapiere jederzeit – auch im Falle einer Insolvenz – auf eine andere Depotbank übertragen werden. Die Depotbank muss diese Einlagen getrennt von ihrem eigenen Vermögen aufbewahren. So wird verhindert, dass Anlegervermögen bei einer Pleite mit in die Insolvenzmasse fällt und daraus Forderungen von Gläubigern bedient werden.

Zusammenfassung

Grundsätzlich lautet die Empfehlung maximal 3-6 Monatsgehälter für Notfälle auf liquiden Konten aufzubewahren. Der Grund dafür: größere Bargeldbestände verlieren durch die Inflation sehr schnell an Wert– dies haben wir bereits in einem unserer vorherigen Beiträge „Sachwert schlägt Geldwert“ näher beschrieben.

Somit wird in den meisten Fällen die Grenze der Einlagensicherung in der Höhe von €100.000,- nicht überschritten und Dein Guthaben ist im Falle einer Insolvenz geschützt. Benötigst Du jedoch für größere Anschaffungen (z.B. Kauf einer Eigentumswohnung) mehr als € 100.000,-, dann solltest Du das Geld auf jeden Fall auf mehrere Konten bei verschiedenen Banken aufbewahren.

Wann und wie schnell eine Bankenpleite kommen kann, weiß niemand – wie uns der jüngste Fall mit der Schließung der Commerzialbank eindrücklich bewiesen hat.

Somit lautet auch hier die Devise: Risikoreduktion durch Diversifikation!

Foto: © Pixabay | Robo Advisor

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