Was unterscheidet einen Versicherungsmakler von einem Versicherungsagenten?

von | Jun 8, 2020 | Allgemein, Versicherung

Lesedauer: 2 Minuten

Beide Berufsbilder sind in der Versicherungsberatung sowie -vermittlung tätig, doch liegen die Unterschiede wieder einmal im Detail versteckt. Welche Varianten es in der Berufsausübung gibt und wo die Vor- und Nachteile liegen, möchten wir Dir heute zeigen.

Versicherungsvertreter – im Auftrag einer Versicherung tätig

Der Versicherungsvertreter arbeitet in der Regel für eine Versicherungsgesellschaft. In der Produktauswahl ist er dementsprechend eingeschränkt und kann nur die Produkte der jeweiligen Versicherung anbieten. Die Haftung bei Beratungsfehlern übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Der Vertreter kann auf selbstständiger Basis oder im Angestelltenverhältnis arbeiten.

Mehrfachagent – arbeitet mit mehreren Versicherungen

Ein Mehrfachagent wird gern mit einem Makler verwechselt, nimmt aber bei Weitem nicht die selbe Position ein: der Mehrfachagent agiert im Prinzip als Vertreter für mehrere Versicherungsgesellschaften. Das erweitert sein Produktportfolio, schließlich kann er aus einer größeren Auswahl die für den jeweiligen Versicherungsnehmer sinnvollen Versicherungsverträge zusammenstellen. Allerdings wird die Haftung wie beim Versicherungsvertreter von der jeweiligen Gesellschaft übernommen. Der Mehrfachagent ist selbstständig.

Versicherungsmakler – der „Bundesgenosse“ des Kunden

Im Gegensatz zu den vorigen zwei Vermittlertypen ist die rechtliche Stellung des Versicherungsmaklers eindeutig: er steht definitiv auf der Seite seines Kunden, arbeitet vollkommen unabhängig von den Versicherungsgesellschaften und muss für seine Fehler auch eigenständig die Haftung übernehmen. Der Makler ist gesetzlich dazu verpflichtet im Interesse seiner Kunden zu handeln und dem Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungsmakler ist sozusagen der „Bundesgenosse“ des Versicherungsnehmers.

Dazu erhält er zum einen eine Vollmacht des Kunden, um gegenüber den Versicherungsgesellschaften auch wirklich deren Interessen vertreten zu dürfen. Zum anderen regelt er das Vertragsverhältnis mit einem Maklervertrag, in dem seine Kunden ihn mit der Betreuung in verschiedenen Versicherungssparten beauftragen.

Die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst

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